Edelmetalle Allgemein

Edelmetalle bezeichnet man im allgemeinen, Metalle die vom Sauerstoff der Luft nicht angegriffen, das heisst sie oxidieren (rosten) nicht. Streng wissenschaftlich gibt es keine Einteilung in Edel und Unedle Metalle sie ist rein empirisch.

Metalle gehören zu den Mineralien, die als freie Elemente oder in Verbindungen vorkommen und in der festen Erdkruste zu finden sind. Entdeckt man sie in dem uns bekannten metallischen Zustand, spricht man von «freien» und gediegenen» Vorkommen, findet man sie dagegen in Verbindung mit den verschiedensten chemischen Elementen wie Sauerstoff, Schwefel, Arsen usw. nennt man sie Verbindungen oder «Erze». Mit Ausnahme des Quecksilbers sind die Metalle bei normaler Temperatur feste Körper, undurchsichtig, schmelzbar, mehr oder weniger dehnbar und leitfähig für Wärme und Elektrizität. Spezifisches Gewicht, auch Dichte genannt von 19,5 bei Gold, zeigt an, dass 1 cm2 Gold 19,5 mal schwerer ist, als 1 cm2 destilliertes Wasser bei 4 Grad Celsius. Bei einem spezifischen Gewicht unter 5 spricht man von Leichtmetallen, Schwermetalle dagegen sind bei einer Dichte über 5 zu finden.

Im Schmuckhandwerk werden vorwiegen Gold, Silber und Platin verwendet. Die Edelmetalle Palladium und Iridium die zu den Platinmetallen gezählt werden, braucht der Goldschmied vor allem zum Legieren. Rhodium das auch zu den Platinmetallen gehört wird gelöst zum Rhodinieren (Galvanischer Rhodiumüberzug) gebraucht damit ein in Weissgold oder Platin hergestelltes Schmuckstück strahlend weiss wird.

Schmuck Punzierung:

Staatliche Vorschriften regeln den Handel mit Edelmetallen. Dem Bundesgesetz über die Kontrolle des Verkehrs mit Edelmetallen und Edelmetallwaren, vom 20.6 1933, sind folgende wesentliche Punkte entnommen:

Jedes in der Schweiz hergestellte oder verkaufte Schmuckstück muß punziert (gestempelt) sein mit dem Feingehaltsstempel und der Verantwortlichkeitsmarke.

Alle Feingehaltsangaben müssen in Tausendstel (Promillen) erfolgen.

z. B. Ein Ring in Geldgold 750(18K) muss 750 oder 750/000 entsprechen einem Feingoldgehalt von 750 Promillen (75%) punziert sein und natürlich mit der Verantwortlichkeitsmarke. Früher erfolgte die Feingehaltsangabe in Karaten, in diesem Fall währe also 18K gewesen. 24K entspricht Feingold (Reines Gold).

Feingehaltsangaben in Karat dürfen auf freiwilliger Basis in Verbindung mit der Gehaltsangabe in Promille verwendet werden, haben aber keine gesetzliche Gültigkeit. Um Verwechslungen mit dem gleichnamigen Edelsteingewicht (1 ct. = 0,2 g) zu vermeiden, ist die Schreibweise gesetzlich festgelegt:

Für Gold: K
Für Edelsteine: ct.

Die gesetzliche (Verantwortlichkeitsmarke) nennt man auch Meisterzeichen oder Beschauzeichen.

Mit diesem, beim eidg. Amt für geistiges Eigentum und bei der Oberzolldirektion in Bern hinterlegtem Zeichen, haftet der Hersteller oder der Händler für den punzierten Feingehalt.

Punzierung

Auf dem Foto sehen Sie wie ein Ring von mir in 18K (750 = 18Karat) gestempelt ist, zuerst meine Verantwortlichkeitsmarke und dann der Stempel 750 für 18 Karat Gold.

In der Schweiz sind folgende Punzierungen zugelassen

Für Gold 18 Karat 750, Gold 14 Karat 585, Gold 9 Karat 375, Gold 8 Karat 333, Platin PT950 Palladium Pd950, Silber 925, Silber 800.